26. Januar 2021
Aufgrund der neuen Regelung müssen seit dem 18.01.2021 FFP2-Masken im Einzelhandel, auf Wochenmärkten, in Praxen, im ÖPNV und in Apotheken getragen werden. Im Hintergrund ist damit ein großer logistischer Aufwand verbunden, denn die Masken müssen – meist in großer Menge – verteilt werden. Hier kommen wir ins Spiel.